Durch Zuschüsse durch die Krankenkasse können Sie viel Geld bei der Anschaffung Ihres Treppenliftes sparen. Die Voraussetzung für die Bewilligung eines Krankenkassenzuschuss, ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme wie einen Treppenlift können Sie Zuschüsse von bis zu 4.000,- EUR pro Person erhalten. Den Zuschuss können bis zu vier Personen pro Haushalt (z.B. in einer Ehe, oder in einer Hausgemeinschaft) beantragen sodass Sie bei der Anschaffung bis zu 16.000,- EUR sparen können.
Krankenkassen-Zuschüsse beantragen
Wie beantrage ich einen Zuschuss zum Treppenlift?
Bei den meisten Krankenkassen reicht ein formloser schriftlicher Antrag. Nehmen Sie im Zweifelsfall vorher telefonisch Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um sich zu informieren ob ein bestimmtes Formular für den Antrag nötig ist.
Diese Krankenkassen verlangen ein gesondertes Formular zur Beantragung eines Zuschusses
- AOK Rheinland/ Hamburg (PDF Datei)
- AOK Bayern (PDF Datei)
- AOK Sachsen (PDF Datei)
- IKK Brandenburg Berlin (PDF Datei)
Tipps zum Treppenliftkauf
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Was kostet ein Treppenlift?
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