Am 01.01.2017 wurde die Pflegestufe im Rahmen des Pflegestärkungsgesetz II durch den sogenannten Pflegegrad ersetzt. Der Pflegegrad ist in fünf Stufen gegliedert. Die Einstufung erfolgt nach der Antragstellung über die Pflegekasse.
Pflegegrad beantragen
Welche Kriterien gelten für die jeweiligen Pflegestufen?
Pflegegrad 1
“geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit”
Pflegegrad 2
“erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit”
Pflegegrad 3
“schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit”
Pflegegrad 4
“schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten”
Pflegegrad 5
“schwerste Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung”
Welche Pflegestufe brauche ich für die Bezuschussung eines Treppenliftes?
Für die Bezuschussung eines Treppenliftes genügt die Einstufung in die niedrigste Pflegestufe, Pflegegrad 1. Sollte der Treppenlift von mehreren Personen benutzt werden die in einen Pflegegrad eingestuft sind, so ist es möglich Zuschüsse für bis zu vier Personen, also bis zu 16.000,00 € pro Treppenlift zu erhalten.
Wie wird ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad gestellt?
- Wenn Ihnen auffällt, dass Sie oder Ihre Angehörigen zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, teilen Sie dies Ihrer zuständigen Pflegekasse mit und beantragen ein Formular zur Beantragung eines Pflegegrades.
- Sobald Ihnen das Antrags-Formular der Pflegekasse vorliegt, füllen Sie dieses aus und senden es unterschrieben an die Pflegekasse zurück.
- Nach dem Eingang Ihres Schreibens bei der Pflegekasse, wird sich ein Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei Ihnen melden um einen Termin zur persönlichen Begutachtung zu vereinbaren.
(Bei privat Versicherten wird die Begutachtung in der Regel durch die Medicproof GmbH, einer Tochtergesellschaft des Verbandes der privaten Krankenversicherungen, durchgeführt) - Nach dem Besuch des Gutachters erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Einstufung in den Pflegegrad. Bis zum Erhalt des Bescheides können bis zu fünf Wochen vergehen.
nützliche Links
- Leitfaden zur Vorbereitung auf den MEDICPROOF-Besuch
( > PDF Datei von MEDICPROOF) - Leitfaden zur Vorbereitung auf den MDK-Besuch
( > PDF Datei des MDK)
Fehlerhafte Einstufung in einen Pflegegrad - was tun?
Spätestens fünf Wochen nach der Begutachtung des Antragstellers durch den medizinischen Dienst, erhalten Sie Ihren Einstufungsbescheid schriftlich auf dem Postweg. Wenn Sie begründete Zweifel an der Richtigkeit der Einstufung des Pflegegrades haben, sollten Sie umgehend schriftlich Widerspruch einlegen.
Weitere Informationen zum Antrag auf die Einstufung in einen Pflegegrad sowie zum Widerspruchsverfahren, erhalten Sie auf Verbraucherzentrale.de.
Tipps zum Treppenliftkauf
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